Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma WI Western Imports GmbH, Leutirch

1.Allgemeines und Geltungsbereich
Unsere nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich, für jeden Auftrag und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, insbesondere Nachlieferungen.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Weichen Bestellung und Auftragsbestätigung voneinander ab, so gilt allein unsere Auftragsbestätigung, wenn der Besteller nicht rechtzeitig schriftlich widerspricht.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.


2. Angebote
Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Angebotsdatum durch Zusendung einer Auftrgsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist die Lieferung und Leistung zu erbringen.
Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Anderes vereinbart ist.
An Abbildungen Fotos, Druckvorlagen, Zeichnungen, anderen Darstellungen und sonstigen Unterlagen insbesondere auch auf Werbematerial, in Katalogen und anderem behalten wir uns Eigentums- und Urheberechte vor. Vor einer Weitergabe an Dritte, insbesondere Werbeagenturen oder vor anderweitiger Verwendung bedarf der Kunde unserer schriftlichen Zustimmung.

3. Liefertermine und Lieferung
Liefertermine und Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
Die Lierferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt oder unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, gleichgültig, ob sie bei der Fa. WI Western Imports GmbH oder bei Unterlieferanten oder Herstellern eintreten, insbesondere bei Betriebsstörungen und Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks und Aussperrungen, Verzögerung in der Ausführung wesentlicher Stoffe oder Materialien, Änderungen in der Ausführung auf Anordnung des Bestellers oder einer Behörde, sofern die Ereignisse nach Vertragsschluss eingetreten sind oder mangels vorwerfbaren Verschulden erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden. Die Fa. WI Western Imports GmbH wird dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf de schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Hier ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3.1 Für vertragliche Zwecke stimmen Sie zu, elektronische Kommunikation von uns zu erhalten und Sie stimmen zu, dass alle Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation, die wir Ihnen elektronisch mitteilen insofern keine Schriftform erfordern, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation. Zudem stimmen Sie der Weitergabe Ihrer email-Adresse an unseren Paketdienstleister zu .

4. Gefahrenübergang - Verpackungskosten
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist stets Lieferung ab Lager vereinbart. Mit Übergabe aan insbesondere die Bahn, den Spediteur, den Frachtführer, den Paketdienst oder einen anderen Zusteller, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers der Fa. WI Western Imports GmbH geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Kunden über.
Versandweg, Beförderung und Verpackungsmittel sind unserer Wahl unter Ausschluss jeder Haftung überlassen. Die Versandkosten werden dam Besteller in Rechnung gestellt.
Für Kleinaufträge bis zu netto 75,00 Euro (ohne MWSt) wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 10,00 Euro berechnet.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5. Preise - Zahlung
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Priesen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Erstkunden beliefern wir nur per Vorauszahlung. Mit Dauerkunden vereinbaren wir in der Regel die Teilnahme am Lastschriftverfahren. Ansonsten sind Rechnungen innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, wenn nichts anderes vereinbart wird.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten unsere Preise "ab Lager", ausschließlich Verpackung und Versand, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt. sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Weiterhin bleiben die Waren Eigentum der Fa. WI Western Imports GmbH bis zum Eingang aller Zahlungen sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bereits entstandener oder zukünftig entstehender Forderungen. die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er alle Verbindlichkeiten gegenüber der Fa. WI Western Imports GmbH getilgt hat.
Der Kunde ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Elementarschäden, wie insbesondere Feuer Wasser und gegen Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Drittwiderspruchsklage nach §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endbetrags (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf Verlangen der Fa. WI Western Imports GmbH ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung an Drittkäufern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen auszuhändigen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Fa. WI Western Imports GmbH.

7. Gewährleistungsansprüche und Mängelhaftung
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden.
Ist das Geschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft, setzen die Mängelrechte des Kunden voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach §377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die beanstandete Ware muss uns einschließlich Zubehör und einer Bezeichnung des Mangels zwecks Prüfung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Die Abbildungen in Druck und Internet können in Farbe und Ausführung von der tatsächlich gelieferten Ware abweichen und sind nicht bindend. Im Fall der berechtigten Reklamation und der Mangelbeseitigung tragen wir die erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, jedoch nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
Erst nach zweimaligem, erfolglosen Versuch der Nacherfüllung ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, Minderung oder Schadensersatz zu verlangen. Die Anwendung de §478 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers)) und die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Rücknahme gelieferter Ware muss schriftliche vereinbart werden. Hierfür behalten wir uns die Berechnung von Bearbeitungskosten in Höhe von 10% des Warenwertes vor, wobei bei Nachweis des Kunden bzw. der Fa. WI Western Imports GmbH entweder geringere oder höhere Kosten berechnet werden können.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit und die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

8. Gerichtsstand - Erfüllungsort
Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten das für die Geschäftsniederlassung der Firma WI Western Imports GmbH zuständige Gericht vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des CISG(Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf).


Western-Imports GmbH
Im Herrach 4
D-88299 Leutkirch
Geschäftsführer: Christoph Hochstetter
Gerichtsstand: Amtgericht Leutkirch
USt.-IDNr. gem. §27a UStG. DE154745118
Telefon 0049(0)7561-70010 und 70118
Fax 0049(0)7561-3141
office@western imports.com