Lieferzeit

3. Liefertermine und Lieferung
Liefertermine und Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
Die Lierferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt oder unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, gleichgültig, ob sie bei der Fa. WI Western Imports GmbH oder bei Unterlieferanten oder Herstellern eintreten, insbesondere bei Betriebsstörungen und Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks und Aussperrungen, Verzögerung in der Ausführung wesentlicher Stoffe oder Materialien, Änderungen in der Ausführung auf Anordnung des Bestellers oder einer Behörde, sofern die Ereignisse nach Vertragsschluss eingetreten sind oder mangels vorwerfbaren Verschulden erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden. Die Fa. WI Western Imports GmbH wird dem Besteller solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf de schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Hier ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.